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CST Studio Suite
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Die CST Studio Suite ist eine Simulationsplattform für alle elektromagnetischen Feldprobleme und Kopplungen von elektromagnetischen Komponenten in Stromkreisen.
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Über CST Studio Suite
Die CST Studio Suite ist ein leistungsstarkes 3D-EM-Analysesoftwarepaket für die Entwicklung, Analyse und Optimierung elektromagnetischer (EM) Komponenten und Systeme. Die von Dassault Systèmes entwickelte Suite bietet eine leistungsstarke Simulationsplattform für alle elektromagnetischen Feldprobleme über das gesamte Spektrum hinweg.
Hochfrequenzsimulation
Die Suite bietet branchenführende Werkzeuge zur Berechnung elektromagnetischer Hochfrequenzfelder. Durch den Einsatz von Zeitbereichs- und Frequenzbereichs-Lösern ermöglicht sie die Analyse von Antennen, Filtern, Kopplern sowie planaren und mehrschichtigen Strukturen. Sie eignet sich besonders gut zur Bewertung der Signalintegrität (SI), der Leistungsintegrität (PI) und der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).
System- und Schaltungsintegration
Über die Simulation einzelner Komponenten hinaus umfasst die Plattform eine spezielle Umgebung für die Integration auf Systemebene. Anwender können verschiedene Modellkomponenten als Bausteine über Schaltpläne miteinander verbinden. Dies ermöglicht die komplexe Kopplung elektromagnetischer Komponenten mit aktiven und passiven Schaltungselementen und ermöglicht so umfassende Co-Simulations-Workflows.
Visualisierung und Modellierung
Die CST Studio Suite verfügt über eine intuitive grafische Benutzeroberfläche, die die Erstellung komplexer 3D-Geometrien vereinfacht. Sie bietet umfangreiche Visualisierungstools für 2D- und 3D-Feldverteilungen, Stromdichten und Fernfeldmuster. Die Ergebnisse lassen sich mithilfe automatisierter Nachbearbeitungsvorlagen, 1D-Diagrammen und animierten Feldsequenzen analysieren, um einen tiefen Einblick in die Leistungsfähigkeit des Bauteils zu gewinnen.
Aktuelle lizenzierte Softwareversion
CST Studio Suite 2026
Installation
Die Installationsdateien für die neueste Version der Software sowie Lizenzinformationen für Linux und Windows sind auf unserem FTP-Server verfügbar. CST Studio Suite ist auf unserem Linux-Cluster BwUniCluster3.0 installiert und verfügbar.
Hinweis: Installationsdateien für Versionen, die oben nicht aufgeführt sind, können auf Anfrage unter scs-contact∂scc.kit.edu angefordert werden.
Lizenzierung
Netzwerklizenz: Um die Netzwerklizenz zu nutzen, geben Sie bitte während der Installation den Namen und den Port des Lizenzservers an, wie in der auf dem FTP-Server verfügbaren Netzwerklizenz-Konfigurationsdatein angegeben. Für die Nutzung der Software ist eine aktive Internetverbindung erforderlich. Wenn Sie von außerhalb der KIT-Netzwerkdomäne darauf zugreifen, stellen Sie bitte eine Verbindung über VPN her, um den Lizenzserver zu erreichen. Anweisungen zur Einrichtung und Nutzung des VPN finden Sie unter dem Link: Remote Access (VPN)
Auszug aus dem CST STUDIO SUITE Lizenzvertrag
Das SCC hat eine „Eingeschränkte Hochschul-Forschungslizenz“ von CST AG erworben. Folgende Nutzung ist laut CST AG mit einer „Eingeschränkten Hochschul-Forschungslizenz“ gestattet:
"...
§ 2 Rechtseinräumung
1. CST räumt der Lizenznehmerin das nicht ausschließliche, nicht übertragbare befristete Recht ein, die Vertragssoftware im Rahmen ihres Hochschulbetriebes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Die Befristung und damit die zulässige Nutzungsdauer ist in dem betreffenden von der Lizenznehmerin angenommenen CST-Angebot zu der im Vertragskopf genannten Lizenznummer bestimmt.
2. Falls das von der Lizenznehmerin erworbene Recht in dem angenommenen CST-Angebot als „Schullizenz“ oder als „Eingeschränkte Hochschul-Forschungslizenz“ bezeichnet ist, ist der Lizenznehmerin die nicht kommerzielle Nutzung der Vertragssoftware im Rahmen ihres Lehr- und internen Forschungsbetriebes gestattet. Die mit Hilfe der Vertragssoftware erzielten Forschungsergebnisse müssen unmittelbar nach ihrer Erarbeitung der Öffentlichkeit zugänglich sein. Eine weitergehende Nutzung der Vertragssoftware ist der Lizenznehmerin nicht gestattet. Als weitergehende Nutzung ist jede Nutzung der Vertragssoftware durch die Lizenznehmerin über die vorstehenden Beschränkungen hinaus anzusehen, insbesondere für externen Forschungsbetrieb, d.h. in Zusammenarbeit mit Dritten, sowie für sonstige Zwecke, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit einem Forschungsauftrag eines Dritten oder eines sonstigen Vertragsverhältnisses zwischen einem Dritten und der Lizenznehmerin, der für die Lizenznehmerin mit einem wirtschaftlichen Vorteil jeglicher Art verbunden ist, steht. Dabei gilt auch die Akquisition von Fördermitteln jeglicher Art mit Hilfe der Vertragssoftware als wirtschaftlicher Vorteil für die Lizenznehmerin.
3. Falls das von der Lizenznehmerin erworbene Recht in dem angenommenen CST-Angebot als „Erweiterte Hochschul-Forschungslizenz“ bezeichnet ist, ist der Lizenznehmerin die nicht kommerzielle Nutzung der Vertragssoftware im Rahmen ihres Lehr- sowie internen und externen Forschungsbetriebes, d.h. auch in Zusammenarbeit mit Dritten, gestattet. Aus der Zusammenarbeit mit Dritten dürfen der Lizenznehmerin wirtschaftliche Vorteile im Sinne des Absatzes 2 erwachsen, sofern damit keine kommerzielle Nutzung durch die Lizenznehmerin verbunden ist (z.B. Vermarktung von Forschungsergebnissen, Vertrieb von aus Forschungsergebnissen abgeleiteten Produkten, etc.). Die mit Hilfe der Vertragssoftware erzielten Forschungsergebnisse müssen unmittelbar nach ihrer Erarbeitung der Öffentlichkeit zugänglich sein. Eine weitergehende Nutzung der Vertragssoftware ist der Lizenznehmerin nicht gestattet. Als weitergehende Nutzung ist jede Nutzung der Vertragssoftware durch die Lizenznehmerin über die vorstehenden Beschränkungen hinaus anzusehen, insbesondere wenn diese mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit proprietärer Forschung im eigenen Interesse oder im Auftrag Dritter steht. Unter proprietärer Forschung ist jede Form der Forschung zu verstehen, deren Ergebnisse zumindest teilweise nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen oder nur mit zeitlicher Verzögerung (z.B. Auftragsforschung für vertrauliche Industrieprojekte).
4. Das mit diesem Vertrag eingeräumte Nutzungsrecht ist auf die Ausübung durch Hochschulangehörige der Lizenznehmerin beschränkt. Die Vertragssoftware darf lokal nur innerhalb der Einrichtungen der Hochschule der Lizenznehmerin verwendet werden. Ergänzend ist die Nutzung auch außerhalb der Einrichtungen der Hochschule der Lizenznehmerin gestattet, soweit die Nutzung bei rein wissenschaftlichen Veranstaltungen (z.B. auf universitären Kongressen, Symposien, etc.) erfolgt. Jede über die vorstehenden lokalen Beschränkungen hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von CST. Dritte sind zur Nutzung der Vertragssoftware nicht berechtigt.
5. Sollte eine nach diesem Vertrag zur Nutzung berechtigte Person neben der Tätigkeit im Hochschulbetrieb der Lizenznehmerin weitere Tätigkeiten ausüben, so darf die Lizenznehmerin ihr nicht gestatten, die Vertragssoftware im Rahmen dieser weiteren Tätigkeiten zu verwenden.
..."
Den kompletten Vertrag und die allgemeinen Nutzungsbedingungen finden Sie auf dem FTP-Server ftp://ftp.scc.kit.edu/pub/campus/CST_Studio_Suite/ und auf der Website von CST AG http://www.cst.com/Content/Company/Terms.aspx.
Ergänzung zum Lizenzvertrag von CST AG am 15.07.2013:
"... Die in unserem Universitätslizenzvertrag definierten Bedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der "eingeschränkten Hochschulforschungslizenz", nicht jedoch auf die Institution selbst. Dies bedeutet im wesentlichen, dass es keine Bedeutung hat, ob das KIT aus zusammengewachsenen und nicht mehr trennbaren Organisationseinheiten besteht, sondern allein, zu welchem Zweck die Softwarelizenzen genutzt werden. ...
Paragraph §2, Absatz 2 definiert die Bedingungen der „Eingeschränkten Hochschul-Forschungslizenz“, die eine Verwendung im externen Forschungsbetrieb, d.h. in Zusammenarbeit mit Dritten, sowie für sonstige Zwecke […]ausschließt. Dabei gilt auch die Akquisition von Fördermitteln jeglicher Art […].
Paragraph §2, Absatz 3 zeigt die Möglichkeit einer „Erweiterten Hochschul-Forschungslizenz“ auf. Bei dieser Lizenzart ist die Verwendung der Software in geförderten Projekten, wie z.B. DFG Projekte, unter der Voraussetzung erlaubt, dass die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden und nicht einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen. Sollten demnach Simulationen in DFG Projekten durchgeführt werden, müsste eine zusätzliche (temporäre) erweiterte Hochschul-Forschungslizenz für genau diesen Zweck erworben werden ..."