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- Studierende des KIT (auch auf privaten Geräten)
- siehe Lizenzbedingungen
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SPSS
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SPSS ist ein Alternativ-Programm zu den statistischen Teilen von SAS und wird hauptsächlich in den Sozialwissenschaften eingesetzt.
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Über IBM SPSS
IBM SPSS Statistics
IBM SPSS Statistics ist eine leistungsstarke Statistiksoftware zur Datenverwaltung und für fortgeschrittene Analysen. Während sie als zentrale Alternative zu SAS dient, wird sie insbesondere in den Sozialwissenschaften aufgrund ihrer benutzerfreundlichen Oberfläche bevorzugt. Darüber hinaus bietet sie umfangreiche Werkzeuge zur Integration von Datenbanken sowie zur Auswertung komplexer Datensätze.
IBM SPSS AMOS
IBM SPSS AMOS ist ein zusätzliches Modul zur Erstellung von Strukturgleichungsmodellen (SEM). Es ermöglicht Forschenden, präzisere Modelle als mit standardmäßigen multivariaten statistischen Verfahren zu entwickeln, indem intuitive grafische oder programmatische Benutzeroberflächen genutzt werden.
Aktuelle lizenzierte Softwareversion
Statistics for Data Analysis v32 (umfasst IBM SPSS Statistics v32 und AMOS v32)
Hinweis: Derzeit sind keine weiteren Versionen der oben genannten Software lizenziert. Daher empfehlen wir die Verwendung der oben angegebenen Version. Diese Software ist im Software-Shop nicht mehr verfügbar.
Installation
Lizenzierung
Bei der Installation der Software können Sie eine der folgenden Lizenzoptionen wählen:
- Netzwerklizenz (Concurrent User License): Für die Nutzung der Netzwerklizenz geben Sie bitte den Lizenzservernamen an, wie in der Lizenzkonfigurationsdatei auf dem FTP-Server während der Installation beschrieben. Für die Nutzung der Software ist eine aktive Internetverbindung erforderlich. Wenn Sie außerhalb des KIT-Netzwerks arbeiten, verbinden Sie sich bitte über VPN, um auf den Lizenzserver zugreifen zu können. Anleitungen zur Einrichtung und Nutzung des VPN finden Sie in den Link: Remote Access (VPN).
- Lizenzschlüssel (Authorized User License): Wenn Sie die Software häufig offline nutzen, senden Sie bitte eine Anfrage an scs-contact∂scc kit edu, um einen Lizenzschlüssel zu erhalten. Sie erhalten anschließend einen gültigen Lizenzschlüssel, der während der Installation zur Aktivierung der Software verwendet werden kann, anstelle einer Verbindung zum Netzwerklizenzserver.
Auszug aus dem Verpflichtungserklärung zum Landesvertrag SPSS
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3. Rechte und Pflichten der Endnutzer
ln den Abschnitten „Berechtigte Hochschulen" und „Nutzungsbeschränkungen" (in dieser Rangfolge) sind die Bestimmungen für die Nutzung der Software durch die Endnutzer als auch die Pflichten der Endnutzer bei der Nutzung dieser Software ausgewiesen. Die bei der Installation der Software zu akzeptierenden IBM Lizenzbestimmungen (IPLA) finden keine Anwendung. Die teilnehmende Hochschule sichert zu, diese Bestimmungen (Abschnitt 5 und 6) seinen Abnehmern weiter zu geben.
4. Haftung
Die Parteien vereinbaren, dass die Haftung der teilnehmenden Hochschulen für Ansprüche, die zugunsten von ASKNET aus dem Vertrag resultieren, ausgeschlossen ist, soweit es sich dabei nicht um den eigenen Verantwortungsbereich der teilnehmenden Hochschule oder eine Haftung wegen vorsätzlichen Handelns handelt. Jede teilnehmende Hochschule übernimmt eigenständig die Haftung für ihre Einrichtungen.
5. Berechtigte Einrichtungen
Alle internen Organisationseinheiten und alle Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, deren Träger überwiegend die teilnehmende Hochschule ist, sind nutzungsberechtigt. Einrichtungen, die von der teilnehmenden Hochschule entsprechend des Landeshochschulgesetzes anerkannt wurden,sind nutzungsberechtigt, wenn sie im Sinne dieser Gesetze Aufgaben wahrnehmen, die von der teilnehmenden Hochschule allein nicht angemessen erfüllt werden können (sogenannte An-Institute).
Jede teilnehmende Hochschule vergibt ihrerseits die Softwarenutzungsrechte an ihre Endkunden, ihre „berechtigten Nutzer" (siehe „Nutzungsbeschränkungen"). Die Überlassung von Lizenzen an nicht teilnehmende Hochschulen oder andere Einrichtungen ist nicht erlaubt.
6. Nutzungsbeschränkungen
Definition "Berechtigte Nutzer"
Berechtigt zur Nutzung sind die Mitglieder und Angehörigen der teilnehmenden Hochschulen und weiteren Personen, die unmittelbar im Auftrag und Namen an der oder für die jeweilige Hochschule tätig sind, bzw. deren Angebote in den gesetzlich festgelegten Aufgabenbereichen nutzen ("Endkunden der Hochschule"). Die Nutzung ist ausschließlich im nicht-kommerziellen Zusammenhang und ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen erlaubt(i.d.R. Nutzung in Forschung, Lehre, Studium, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Wissenstransfer). Die private, nicht kommerzielle Nutzung durch die berechtigten Nutzer ist enthalten (s. "Home-Use").
Unter nicht-kommerziellem Arbeiten in den gesetzlichen Aufgabenbereichen einer Hochschule versteht man Arbeiten, in deren Rahmen
(i) die Arbeitsergebnisse nicht in erster Linie einem Dritten vorbehalten sind;
(ii) Kopien der Ergebnisse maximal zu den Bereitstellungs-, Vervielfältigungs- und Versandkosten bereitgestellt werden
Die Nutzung der Programme ist auf nicht einzelnen Personen zuzuordnenden Computern (z.B. in PC-Pools) erlaubt, solange sichergestellt ist, dass die Software nur von berechtigten Nutzern eingesetzt werden kann. ln diesem Fall ist, falls keine CU-Lizenzen genutzt werden, pro Gerät eine AU-Lizenz erforderlich.
Berechtigte Nutzer haben pro Lizenz das Recht, die Software auf bis zu zwei (AU-Lizenz) Geräten zu installieren, solange nur der berechtigte Nutzer die Produkte einsetzt und die verschiedenen Installationen (Instanzen) nicht gleichzeitig genutzt werden.
Die Software darf zu Wiederherstellungs- (Recovery) oder Vervielfältigungs-Zwecken (Cloning) auch in installierter bzw. eingefrorener Form gesichert werden und ist insofern nicht lizenzpflichtig.
Der Rahmenvertrag erlaubt den Einsatz älterer Versionen der Produkte ("Downgraderecht"). Das Upgraderecht (innerhalb der Laufzeit des Vertrages), sowie der Sprach-, Versions-oder Plattformwechsel sind Bestandteil des Nutzungsrechts.
Die teilnehmende Hochschule hat das Recht, die jeweiligen Datenträger digital als Download oder in Form einer Kopie für berechtigte Nutzer kontrolliert bereitzustellen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu reingeneeren oder zu dekompilieren, es sei denn, dies ist notwendig, um die Interoperabilität der beim Kunden vorhandenen Software mit der vertragsgegenständlichen Software herzustellen. Dies wiederum unterliegt den Grenzen der §§ 69 a ff, UrhG. Danach ist der Kunde zu diesen Handlungen insbesondere nur dann berechtigt, wenn ASKNET die Erbringung dieser Arbeiten auch gegen Zahlung eines angemessenen Entgeltes ablehnt.
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Berechtigung für "Virtual Computer Lab Use"
Der Rahmenvertrag enthält die ordnungsgemäße Berechtigung für "Virtual Computer Lab Use". Damit ist die teilnehmende Hochschule berechtigt, die aufgeführten Produkte (nur mit der Metrik concurrent user) in von der oder für die Hochschule betriebenen virtuellen IT-Umgebungen zu nutzen. Endkunden dürfen auf dem Universitätsgelände oder von außerhalb auf die Programme zugreifen ("Virtual Computer Lab Use"), wobei die Endgeräte nicht als Teil der virtuellen IT-Umgebung betrachtet werden. Diese Endgeräte benötigen keine eigenen Nutzungsrechte, solange die Produkte in der virtuellen IT-Umgebung und nicht auf den Endgeräten installiert werden ("Streaming", "Remote Desktop Access") und die Nutzung ausschließlich durch berechtigte Nutzer sichergestellt ist.
Das Recht, die Produkte lokal zu virtualisieren, ist in den Nutzungsrechten enthalten. Dabei wird jede virtuelle Instanz als eigenes Gerät betrachtet, für das entsprechende Lizenzen bereitgehalten werden müssen.
Berechtigung für "Home Use"
Der Rahmenvertrag enthält die ordnungsgemäße Berechtigung für "Home Use". Damit ist dem berechtigten Nutzer erlaubt, die aufgeführten Produkte auch auf privaten Computern zu nutzen ("Home Use", "Bring your own device", etc.). Die Nutzung durch Dritte (Unberechtigte) ist nicht erlaubt und muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.
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